Kündigungsschutz im Arbeitsrecht

Kündigung erhalten? Drei Wochen Frist.

Nach Erhalt der Kündigung entscheidet die gesetzliche Dreiwochenfrist über Abfindung oder Weiterbeschäftigung. Wir prüfen Ihren Bescheid noch heute und verhandeln auf Augenhöhe.

Messbare Verlässlichkeit

Klare Fristen und garantierte Reaktionszeit

21 Tage

Klagefrist ab Kündigungszugang

24 Std.

Ersteinschätzung am selben Tag

100%

Deckungsanfrage bei Rechtsschutz

Strukturierter Ablauf

Drei Schritte zur Waffengleichheit

01
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Kündigungsschreiben digital übermitteln

Strategische Ersteinschätzung erhalten

Verhandlung oder Klageerhebung

Wir treten mit Verhandlungsstärke vor dem Arbeitsgericht auf oder erzielen einen Aufhebungsvertrag zu optimalen wirtschaftlichen Konditionen.

Laden Sie Kündigungsschreiben und Arbeitsvertrag verschlüsselt hoch. Wir erfassen den genauen Fristablauf ohne bürokratische Hürden.

Am selben Werktag analysieren wir Formfehler, Abfindungspotenzial und klären die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Kanzleinetzwerk

Eine Kündigungsschutzklage sichert Ihre Verhandlungsposition. Mit fachlicher Spezialisierung und interdisziplinärem Netzwerk schaffen wir Waffengleichheit gegenüber jedem Arbeitgeber.

Kanzlei von Stetten & Kollegen

Keine Frist versäumen

Die dreiwöchige Frist zur Klageerhebung läuft ab Zugang ohne Verlängerungsmöglichkeit. Nutzen Sie die umgehende anwaltliche Ersteinschätzung.